Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der THE GROW GmbH,
zwischenzeitlich wurden Sie darüber informiert, dass die bk Group AG als alleinige Gesellschafterin der
SG Beteiligungsgesellschaft mbH die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SG
Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der THE GROW GmbH, eine 100% ige Tochtergesellschaft der
SG Beteiligungsgesellschaft mbH, beantragt hat. Dies war notwendig, da bei beiden Gesellschaften die
zwingenden Insolvenzantragsgründe der Zahlungsunfähigkeit und der (insolvenzrechtlichen)
Überschuldung vorliegen.
Als Vorstand der bk Group AG ist es mir ein persönliches Anliegen, Ihnen die Hintergründe für diesen
aus unserer Sicht bedauerlichen, aber rechtlich notwendigen Schritt transparent darzulegen.
Gleichzeitig muss ich einigen der aus unserer Sicht unzutreffenden öffentlichen Aussagen der
ehemaligen Geschäftsführung der THE GROW GmbH entgegentreten, um Missverständnisse zu
vermeiden.
1. Zur gesellschaftsrechtlichen Struktur und dem Anteilserwerb
Im Rahmen einer geschäftlichen Zusammenarbeit mit Herrn Bernhard Schindler hat sich die bk Group
AG an mehreren Gesellschaften beteiligt, zu denen auch die THE GROW GmbH gehörte. Aufgrund
persönlicher und strategischer Differenzen entschlossen sich die bk Group AG sowie Herr Schindler
getrennte Wege zu gehen. Mit dem Ziel, die wechselseitigen geschäftlichen Aktivitäten zu entflechten,
schloss die bk Group AG mit der SG Beteiligungsgesellschaft mbH im August 2023 einen notariellen
Kauf- und Abtretungsvertrag („SPA“). Im Rahmen dieses SPA wurden Geschäftsanteile an
verschiedenen Gesellschaften wechselseitig übertragen und die Kaufpreise für die jeweiligen
Geschäftsanteile miteinander verrechnet. In der Folge hatte die SG Beteiligungsgesellschaft mbH einen
saldierten Kaufpreis in mehreren Raten an die bk Group AG zu zahlen. Nachdem Herr Schindler sich
partout geweigert hatte, persönliche Sicherheiten für die Zahlungsverpflichtungen der SG
Beteiligungsgesellschaft mbH zu stellen, wurden als Sicherheit für den Kaufpreiszahlungsanspruch der
bk Group AG gegenüber der SG Beteiligungsgesellschaft mbH die von Herrn Schindler an der SG
Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltenen Geschäftsanteile in Höhe eines einstelligen Millionenbetrags
an die bk Group AG sicherungsübereignet.
Zudem unterwarf sich die SG Beteiligungsgesellschaft mbH der sofortigen Zwangsvollstreckung für den
Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der Kaufpreiszahlungsverpflichtungen.
2. Zahlungsverzug und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Nachdem die SG Beteiligungsgesellschaft mbH die bereits im Februar 2024 fällige erste Kaufpreisrate
nicht hätte bezahlen können, stimmte die bk Group AG einem Nachtrag zum SPA zu, in dem die bk
Group AG der SG Beteiligungsgesellschaft mbH noch einmal deutlich großzügigere Zahlungsfristen für
den Kaufpreis einräumte. Die mit Herrn Schindler vereinbarte Sicherungsabtretung der
Geschäftsanteile an der SG Beteiligungsgesellschaft mbH blieb hingegen bewusst bestehen, da trotz
großzügiger Zahlungsfristen bereits mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate alle Anteile der bk Group AG
an der THE GROW GmbH auf die SG Beteiligungsgesellschaft mbH übergegangen waren.
Als die SG Beteiligungsgesellschaft mbH am 15. Februar 2025 wiederum die vereinbarten angepassten
Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllte, leitete die bk Group AG Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
gegen die SG Beteiligungsgesellschaft mbH ein. Hierzu gehörte auch ein vorläufiges Zahlungsverbot
für die SG Beteiligungsgesellschaft mbH. Eine erneute Stundung des Kaufpreises kam wegen der
nachhaltigen Verletzung der Zahlungsverpflichtungen und des damit verbundenen Vertrauensverlusts
gegenüber Herrn Schindler nicht in Betracht. Da aufgrund des Vertragsbruchs der SG
Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch Herrn Schindler, die Sicherungsabtretung der
Geschäftsanteile an der SG Beteiligungsgesellschaft an die bk Group AG zwischenzeitlich automatisch
wirksam geworden war, wurde die bk Group AG auch alleinige Gesellschafterin der SG
Beteiligungsgesellschaft mbH.
3. Vergleichsbemühungen
Nachdem Herr Bernhard Schindler vor dem Landgericht Landshut am 30.. April 2025 mit seinem
Versuch gescheitert ist, gegen die Sicherungsabtretung vorzugehen, ging die bk Group AG erneut auf
Herrn Schindler mit einem m.E. für ihn sehr attraktiven Einigungsvorschlag zu.
Daraufhin legte Herr Schindler sein Amt als Geschäftsführer der SG Beteiligungsgesellschaft mbH
sowie der THE GROW GmbH mit sofortiger Wirkung nieder. Aus Sicht der bk Group AG erfolgte die
Niederlegung ohne hinreichenden rechtlichen Grund und auch zur Unzeit. Anschließend bot Herr
Schindler an, die Geschäftsführungen bei den beiden Gesellschaften und die Geschäftsanteile an der
SG Beteiligungsgesellschaft mbH ohne Gegenleistung wieder zu übernehmen.
4. Analyse der wirtschaftlichen Lage und Insolvenzantrag
Nach dem Rücktritt des Geschäftsführers war die bk Group AG verpflichtet, unverzüglich mögliche
Insolvenzantragspflichten der beiden Gesellschaften zu prüfen. In diesem Zusammenhang beauftragte
sie die in Krisensituationen erfahrene Beratungsgesellschaft Tradizio GmbH sowie die
Restrukturierungskanzlei GÖRG. Dabei sah sich die Tradizio GmbH angesichts der unzureichenden
und nicht aktuellen finanzwirtschaftlichen Datenlage mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Die
Tradizio GmbH kam im Rahmen ihrer Analyse zunächst zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaften
jedenfalls überschuldet im Sinne des § 19 InsO sind.
Über die Pfingstfeiertage führte die bk Group AG Verhandlungen mit einem potenziellen Investor. Das
Angebot des potenziellen Investors umfasste eine Kaufpreiszahlung für alle Geschäftsanteile an der
SG Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von EUR 1,00 und die Zahlung eines Besserungsscheins,
der an verschiedene Voraussetzungen geknüpft war. Dieses Angebot war nicht annahmefähig, u.a.
auch, weil es keine Zahlungen an die beiden insolvenzreifen Gesellschaften vorsah, die die
Insolvenzantragspflichten hätten beseitigen können.
In der Folge erlangte die bk Group AG neue Erkenntnisse über die finanzielle und wirtschaftliche
Situation der beiden Gesellschaften. Unter anderem bestehen bei der THE GROW GmbH erhebliche
offene Steuerverbindlichkeiten, so dass bei beiden Gesellschaften auch eine Zahlungsunfähigkeit
bestand. Auch aus diesem Grund blieb der bk Group AG nichts anderes übrig, als sofort die
Insolvenzanträge zu stellen.
5. Schlussbemerkung
Die Entwicklungen rund um THE GROW GmbH und die SG Beteiligungsgesellschaft mbH sind für uns
menschlich und wirtschaftlich enttäuschend. Dennoch sehen wir uns in der Verantwortung, transparent
zu handeln und Schaden zu begrenzen. Im Interesse aller Beteiligten wird nun ein (vorläufiger)
Insolvenzverwalter die Gesellschaften abwickeln und ggf., im Falle eines Fehlverhaltens, die
Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihr Vertrauen bei diesen sehr unerfreulichen
Vorgängen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Wolfarth
Vorstand der bk Group AG





